Integrierte Versorgung mit Klassischer Homöopathie (IV-Verträge)

Beigetretene Krankenkassen

Eine Übersicht über die beigetretenen Krankenkassen z.B. TK (Techniker Krankenkasse), Betriebskrankenkassen (BKKen) wie mhplus BKK u.v.a.m., finden Sie unter Selektivverträge Klassische Homöopathie: Beteiligte Krankenkassen
Vielleicht hat Ihre Krankenkasse ja auch schon einen Selektivvertrag abgeschlossen, schauen Sie auf der obigen Website nach!

Welche Leistungen werden erstattet?

Die Mitglieder dieser Kassen erhalten bei den teilnehmenden Kassenärzten – sie verfügen alle über die Zusatzbezeichnung Homöopathie oder sind Inhaber des Homöopathiediploms des DZVhÄ (Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte) – folgende ärztliche Leistungen als Kassenleistung: die Erstanamnese, die Folgeanamnese, Arzneiauswahl, homöopathische Analyse und Beratung.

Den teilnehmenden Kassenärzten bieten diese IV-Verträge erstmals die Gelegenheit, juristisch einwandfrei und zu fairen Konditionen ihre homöopathischen Leistungen in der Kassenpraxis abzurechnen. Die Homöopathie ist laut Sozialgesetzbuch V Bestandteil der Gesetzlichen Krankenversicherung. Es fehlten dem Vertragsarzt aber bislang jegliche Abrechnungsmöglichkeiten für seine zeitintensiven Gesprächsleistungen.

Durch den Wechsel in eine die Klassische Homöopathie unterstützende Krankenkasse haben Sie die Möglichkeit für sich und Ihre Kinder, ohne Zusatzkosten nach den Prinzipien der Klassischen Homöopathie behandelt zu werden.

Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) garantiert durch sein Diplom und durch erforderliche regelmäßige Weiterbildungen der homöopathischen Ärzte für Qualität und hohe Fachkompetenz.

Seit 1980 bin ich Mitglied im Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ).

Durch das Diplom und durch über 25 Jahre nachgewiesener regelmäßiger Fort- und Weiterbildung und klinischer Erfahrung in der Klassischen Homöopathie habe ich die Teilnahmeberechtigung an der „Integrierten Versorgung Homöopathie“ erworben.

Kinder und Erwachsene können hiermit gleichermaßen homöopathisch ärztlich behandelt werden.

Schauen Sie sich daher die Website des DZVhÄ an:
www.welt-der-homoeopathie.de
Homöopathie für Kassenpatienten