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Es ist notwendig, dass wir zu Beginn der Behandlung von Ihnen die Versichertenkarte, Überweisung oder Abrechnungsschein erhalten. Nur dann können wir für Sie die gewünschten Rezepte und Überweisungen ausstellen. Wir benötigen die Karte zu jedem Quartal erneut (1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober). Patienten, die uns keine gültige Versichertenkarte vorlegen, können zunächst nur ein Privatrezept erhalten.

Dr. med. Andreas Gentner